Pressemitteilung vom 02.06.2017
Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen werden vereinfacht
Haus & Grund begrüßt BundestagsbeschlussDer Eigentümerverband
Ebenso werden mit dem neuen Gesetz echte Abschnittsfinanzierungen erleichtert, die zur Fortsetzung einer begonnenen Finanzierung einen neuen Darlehensvertrag erfordern. Nun muss die Bank nur dann eine aktualisierte Kreditwürdigkeitsprüfung vorschalten, wenn der Nettodarlehensbetrag um mindestens zehn Prozent erhöht wird. Ist der Bank allerdings bekannt, dass der Kreditnehmer auch die Verpflichtungen aus der Umschuldungs- oder Anschlussfinanzierung dauerhaft nicht erfüllen kann, darf diese Finanzierung nicht gewährt werden.
Hintergrund: Im Zuge der europäischen Finanzkrise hatten die EU und der Bundestag die Voraussetzungen für die Vergabe von Wohnungsbaukrediten verschärft. Im Laufe der vergangenen Monate hatte sich herausgestellt, dass einige Vorgaben zu strikt gefasst wurden. Hier hat der Bundestag nun nochmals nachgebessert. Es stehen noch die Abstimmung des Bundesrates und der Erlass einer Rechtsverordnung zur Kreditwürdigkeitsprüfung aus, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können. Mit beidem ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
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