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Grundsteuer
Verfassungsbeschwerde gegen Bundesmodell eingelegt
Haus & Grund Deutschland hat gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Fälle, bei denen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer besonders deutlich wird. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.
Die Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen die ablehnenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) aus zwei von Haus & Grund und dem Steuerzahlerbund unterstützten Musterverfahren aus Köln und Berlin. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um Sammelklagen, an denen sich weitere Kläger beteiligen könnten.
Systematische Ungenauigkeiten
Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen – insbesondere, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert. Die Verfassungsbeschwerde legt dabei noch einmal einen besonderen Schwerpunkt auf die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Frage, ob Bodenrichtwerte in der derzeit vorgeschriebenen Weise überhaupt als Grundlage für die Besteuerung geeignet sind. Indirekt könnten Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage auch für weitere Bundesländer, in denen Bodenrichtwerte eine bedeutende Rolle spielen, wie in Baden-Württemberg oder dort, wo sie zumindest mit herangezogen werden, wie in Hessen und Niedersachsen, interessant sein.
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Grundsteuer muss einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht sein
Die Verfassungsbeschwerde soll Rechtssicherheit schaffen und den Weg für eine Grundsteuer öffnen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Der BFH hatte das Bundesmodell bestätigt, dies allerdings vor allem mit dem Hinweis auf vernachlässigbare Belastungswirkungen und die Notwendigkeit, in einem Massenverfahren gröbere Maßstäbe zulassen zu müssen. Das sieht Haus & Grund anders: Es besteht weiterhin erheblicher verfassungsrechtlicher Klärungsbedarf.
„Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich frühestens in zwei bis drei Jahren zu rechnen sein. Allerdings ist die Verfassungsbeschwerde von Haus & Grund und dem Steuerzahlerbund schon jetzt von praktischem Nutzen für die Eigentümer: Mit dem dort vergebenen Aktenzeichen 1 BvR 472/26 kann das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragt werden. Das Einspruchsverfahren offenzuhalten, kann dabei zum Beispiel von Vorteil sein, wenn durch ein Gutachten ein geringerer Wert nachgewiesen werden soll. Ein neuer Blick des Finanzamtes auf den Fall ist leichter, wenn der Fall noch offen, der Grundsteuerwert also noch nicht bestandskräftig festgestellt ist. Es bleibt bei der Empfehlung, eingelegte Einsprüche nicht von sich aus zurückzunehmen. Hat das Finanzamt den Einspruch abgelehnt, wird eine Klage auf eigene Faust jedoch eher nicht empfohlen.“
Sibylle Barent
Leiterin Steuer- und Finanzpolitik
