Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haus & Grund Vertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
mit gesetzlichen Informationen für das Internetportal www.haus-und-grund-vertrag.de
(Stand: 21.11.2023)


I. AGB Online-Shop
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Schritte zum Vertragsschluss
4. Zahlung
5. Eigentumsvorbehalt
6. Vertragssprache
7. Vertragstextspeicherung
8. Bestellvorgang
9. Kundendienst
10. Widerrufsrecht
11. Gewährleistung und Garantien
12. Haftung
13. Schlussbestimmungen

II. Besondere Geschäftsbedingungen für digitale Produkte
1. Vertragsgegenstand
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Zahlung
5. Bonitätsprüfung Online


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop

Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen des Online-Shops der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe (www.haus-und-grund-vertrag.de). Für digitale Produkte (Mietvertrag online, Online-Betriebskostenabrechnung, SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online) gelten zusätzlich die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Produkte unter Ziff. II..

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit

H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe
Kaiserallee 89a
76185 Karlsruhe
Handelsregister: Mannheim HRB 104829

3. Angebot und Schritte zum Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern dienen einer Aufforderung zur Bestellung.

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Werktagen annehmen. Die Bestellbestätigung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar (Zugangsbestätigung).

4. Zahlung

Die Zahlung erfolgt mittels SEPA-Lastschriftverfahren.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

6. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

7. Vertragstextspeicherung

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen sind nicht mehr über das Internet zugänglich. Sie können ggf. bei uns über die E-Mail-Adresse GmbH@hug-ka.de angefordert werden.

8. Bestellvorgang

Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Symbols „Papierkorb“ wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button „Bestellvorgang fortsetzen“. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Eine Registrierung ist erforderlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten gelangen Sie über den Button „Bestellvorgang fortsetzen“ zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen.

9. Kundendienst

Sie erreichen unseren technischen Support unter Support@hugform.de und den Kundendienst für allgemeine Fragen, Reklamationen und
Beanstandungen werktags von Montags, Dienstags und Donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0721 / 98470-603 sowie per E-Mail unter GmbH@hug-ka.de.

10. Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe
Kaiserallee 89a
76185 Karlsruhe
Telefon 0721 / 98470-0
Fax 0721 / 98470-911
GmbH@hug-ka.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An
H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe
Kaiserallee 89a
76185 Karlsruhe

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Angabe der Ware oder Dienstleistung
_______________________________________

Angabe der Rechnungsnummer
(freiwillige Angabe)


_______________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

___________________________

Name des/der Verbraucher(s)

_______________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)





_______________________________________

_______________________________________

_______________________________________


_____________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum ____________________________

_________________
(*) Unzutreffendes streichen.

Das Widerrufsrecht für Mietverträge online, Online-Betriebskostenabrechnung und SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online ist gesondert unter
II. Besondere Geschäftsbedingungen für digitale Produkte, Ziffer 3. geregelt.

Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass diese vorgenannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

11. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.

12. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.


II. Besondere Geschäftsbedingungen für digitale Produkte

(Mietvertrag online, Online-Betriebskostenabrechnung und SCHUFA-MieterBonitätsauskunftonline)

Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Produkte enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr. Sie gelten in Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ziffer I. Soweit einzelne Klauseln hieraus den Bedingungen der unten stehenden Regelungen widersprechen, gelten untenstehende Bedingungen als speziellere Regelung. Sich nicht widersprechende Klauseln gelten nebeneinander.

1. Vertragsgegenstand

Die Annahme des Nutzungsvertrags über die webbasierte Software zur Erstellung und Verwaltung von Mietverträgen und Online-Betriebskostenabrechnungen sowie Abruf von SCHUFA-MieterBonitätsauskünften im Rahmen des erworbenen Umfangs (Kontingente) erfolgt durch die Sendung einer E-Mail an die vom Kunden angegebene und im OnlineShop unter www.haus-und-grund-vertrag.de registrierte E-Mail-Adresse. Die erworbenen Kontingente stehen unter "Mein Konto" zur Verfügung.

2. Vertragsschluss

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Widerrufsrecht für Mietvertrag online, Online-Betriebskostenabrechnung und SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Besondere Hinweise:
Wenn Sie im Bestellvorgang ausdrücklich zustimmen, dass die
H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt (insbesondere Freischaltung zur Benutzung vom Mietvertrag online, Online-Betriebskostenabrechnung und SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online) verlieren Sie durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht.

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe
Kaiserallee 89a
76185 Karlsruhe
Telefon 0721/ 98470-0
Fax 0721 / 98470-911
GmbH@hug-ka.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An

H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe
Kaiserallee 89a
76185 Karlsruhe
Fax 0721 / 98470-911
GmbH@hug-ka.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Angabe der Ware oder Dienstleistung
_______________________________________

Angabe der Rechnungsnummer
(freiwillige Angabe)


_______________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

___________________________

Name des/der Verbraucher(s)

_______________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)





_______________________________________

_______________________________________

_______________________________________


_____________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum ____________________________

_________________
(*) Unzutreffendes streichen.

4. Zahlung

In unserem Shop steht Ihnen beim Bezug digitaler Produkte als Zahlungsart nur die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Haben Sie uns das SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Einzug von Ihrem Bankkonto. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie gleichzeitig mit der Übermittlung der Rechnung in einer Vorabankündigung informieren. Die Frist für Ihre Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) wird auf mindestens 6 Tage verkürzt. Den jeweiligen Rechnungsbetrag ziehen wir zum 15. des auf den Kauf folgenden Monats ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.

• Rücklastschriften werden mit den entstandenen Bankgebühren und zuätzlich 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr in Ansatz gebracht.
• Nach zweiter Mahnung erfolgt eine Zugangssperre zum System.

5. Bonitätsprüfung online

a) Allgemeines
Über das Internet-Portal www.haus-und-grund-vertrag.de stellen wir mit einem Benutzungskonto ein Internetsystem zum Abruf von Bonitätsauskünften der SCHUFA-Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden (SCHUFA) online zur Verfügung. Wir leiten dabei Ihre Anfragen und Abrufergebnisse jeweils nur durch und speichern weder Daten der Abfrage noch Abfrageergebnisse.
Im Rahmen der Beauftragung von uns zum Bezug der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft akzeptieren Sie im Rahmen Ihrer Bestellung durch Anklicken der entsprechenden Checkbox diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise der SCHUFA für die Bestellung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft über die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe im Online Verfahren“ (im Folgenden „SCHUFA-AGB“ genannt).
Die SCHUFA-AGB können auch nach Vertragsschluss auf www.haus-und-grund-vertrag.de aufgerufen, ausgedruckt sowie heruntergeladen bzw. gespeichert werden.
Die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen gelten nur innerhalb der Parteien dieses Vertrages. Eine Schutzwirkung zugunsten Dritter ist hiermit nicht verbunden.
Die SCHUFA verwaltet die ihr übergebenen Daten treuhänderisch und vertraulich.
Die Zusammenarbeit mit der SCHUFA beruht auf dem Prinzip der gegenseitigen Information. Daher sind Sie bei Abruf der SCHUFA Daten in Bezug auf einen Mieter verpflichtet, der SCHUFA bestimmte Informationen mitzuteilen (vgl. Ziffer 5 h).

b) Produktbeschreibung SCHUFA-MieterBonitätsauskunft

Die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft ist ein Produkt der SCHUFA Holding AG (nachfolgend „SCHUFA“ genannt) zur Darstellung der Bonitätsinformation zu einem Mietinteressenten oder zu einem Mieter vor Beitreibungsmaßnahmen, das über H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe (im Folgenden „Haus & Grund“ genannt) über die Internetplattform SCHUFA Multiplikatoren Plattform bezogen werden kann.
Die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft ist nach Bestellung durch uns bei der SCHUFA für sechs Wochen in einem von der SCHUFA für uns eingerichteten Bereich abrufbar. Sie können die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft dort als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.

Die Entscheidung darüber, ob und welche Personen einer Bonitätsprüfung dem Anbieter zugeführt werden, liegt in jedem Einzelfall in Ihrem Ermessen. Sie tragen hierfür alleine die rechtliche Verantwortung.

c) Der Weg zum Vertragsschluss/ Bestellung
Als Nutzer der Internetplattform www.haus-und-grund-vertrag.de können Sie bei uns die SCHUFA MieterBonitätsauskunft bestellen. Die Nutzung des Systems bedarf einer einmaligen separaten Freischaltung. Wenn Sie sich das erste Mal für den Bezug der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft in dem internen Bereich von uns einloggen, erfolgt eine Prüfung Ihrer Identität.

Ist der Abfragende eine Privatperson erfolgt dies durch einen von der SCHUFA durchgeführten KontonummernCheck plus IBAN. Diese kann nur erfolgen, wenn Sie im Rahmen der Registrierung über ein Opt-In-Verfahren die Einwilligung zum SCHUFA-KontonummernCheck plus IBAN erklären.
Darüber hinaus müssen Sie folgende Daten angeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung sowie die Personalausweisnummer. Wird die Personalausweisnummer nicht angegeben, erhalten Sie einen Freischaltcode an die von Ihnen angegebene Adresse, mit dessen Eingabe Sie die Identifizierung durchführen.
Bei Abfrage durch einen Gewerbekunden ist die Art der Tätigkeit anzugeben (Hausverwaltung, Anwalt, Makler etc.). Die Identifizierung erfolgt über einen postalisch an die angegebene Adresse versandten, von Ihnen einzugebenden Freischaltcode. Erfolgt die Abfrage im Rahmen einer Maklertätigkeit ist diese nur zulässig, wenn eine Beauftragung vom Eigentümer vorliegt.

Nach der Freischaltung können Sie die Daten des Mietinteressenten oder des Mieters eingeben und für das Produkt SCHUFA-MieterBonitätsauskunft mit dem Klicken des Buttons (SCHUFA-Mieterbonitätauskunft) ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Bestellung des SCHUFA-MieterBonitätsauskunft gegenüber der SCHUFA abgeben. Wir führen in Ihrem Auftrag die Einholung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft durch. Die SCHUFA nimmt dieses Angebot durch die Bereitstellung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft zum Abruf über uns für Sie an.

d) Voraussetzungen des Abrufs und der Nutzung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft
Die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft für Vermieter steht ausschließlich Vermietern zur Verfügung. Die Eigenschaft als Vermieter ist der SCHUFA bei Bedarf schriftlich nachzuweisen. Sie dürfen mithilfe der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft für Vermieter zu einem bestimmten Mietinteressenten nur dann eine Auskunft einholen, wenn
(1) der Mietinteressent unter Einbeziehung der „SCHUFA Klausel“ (ein Muster erhalten Sie hier) über die Abfrage vorab informiert wurde und in diese schriftlich eingewilligt hat UND
(2) Sie ein berechtigtes Interesse am Erhalt der Daten haben UND
(3) Sie mit den korrekten und vollständigen Personalien des Betroffenen/Mieters (Name, Vorname, Geschlecht, private Anschrift und Voranschrift; ein zu langer Straßenname ist in normierter Schreibweise so abzukürzen, dass die Hausnummer mit angegeben werden kann) und möglichst unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsortes anfragen UND
(4) ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung entsprechend § 11 BDSG mit uns vorliegt (den Vertrag finden Sie hier). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen der Registrierung über das Opt-In-Verfahren, d.h. durch positive Bestätigung durch setzen eines Häkchens.

Als Makler dürfen Sie die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft für Vermieter nur einholen, wenn Sie vom Vermieter zur Einholung der Auskunft schriftlich bevollmächtigt wurden (ein Muster dafür finden Sie hier) und der Mietinteressent schriftlich eingewilligt hat (ein Muster dafür finden Sie hier).
Auskünfte im Rahmen der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft des Mieters vor Beitreibungsmaßnahmen dürfen nur nach Verzug des Betroffenen und/oder nach Erteilung eines Inkassoauftrages bei unbestrittener Forderung eingeholt werden.
Wir werden im Rahmen der Anfrage der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft Ihren Namen erfassen. Die SCHUFA speichert Ihre Anfrage zu dem Mietinteressenten im Datenbestand des Mietinteressenten mit dem Merkmal „Anfrage zum Mietinteressenten“ oder im Falle einer Anfrage nach Ziffer 2.3 im Datenbestand des Mieters mit dem Merkmal „Anfrage Inkasso“ sowie Ihrem Namen. Damit dokumentiert die SCHUFA in dem Datenbestand das berechtigte Interesse am Erhalt der Auskunft gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die Übermittlung der Daten an Sie. Ebenso werden Ihre Meldungen (vgl. Abschnitt Ziffer 5 h/i) mit Ihrem Namen zu dem Mieter gespeichert. Der Mietinteressent bzw. Mieter kann somit anhand der Daten Ihre Anfrage nachvollziehen.
Die von der SCHUFA erhaltenen Daten dürfen Sie ausschließlich zum angefragten Zweck verwenden. Sie dürfen diese Daten keinem Dritten zugänglich machen und Sie müssen die Daten unwiederbringlich löschen, wenn sie nicht mehr für den angefragten Zweck und für die Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Tätigkeit notwendigerweise von der Bonitätsprüfung und/oder dem Ergebnis Kenntnis haben, sind ihrerseits zur Geheimhaltung zu verpflichten und auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinzuweisen.

e) Inhalt der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft
Die SCHUFA speichert Daten über natürliche Personen, die von Vertragspartnern gemeldet oder aus allgemein zugänglichen Quellen und amtlichen Bekanntmachungen entnommen bzw. von sonstigen Informationsdienstleistern bezogen wurden; ggf. auch Hinweise von Betroffenen zur eigenen Person. Zu minderjährigen Personen ab dem siebten Lebensjahr, deren Geschäfte mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zustande gekommen sind, speichert die SCHUFA nur Giro-, Handels- und Telekommunikationskonten sowie Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen.
Zu Mietinteressenten für Wohnraum werden Auskünfte nur erteilt, sofern neben den vorgenannten Anforderungen des SCHUFA-Verfahrens, die beauskunfteten Daten öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen entnommen sind oder es sich um sonstige Daten über negatives Zahlungsverhalten handelt, bei denen die dem jeweiligen Eintrag zugrundeliegende Forderung noch offen ist oder – sofern sie sich zwischenzeitlich erledigt hat – die Erledigung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und die Forderung im Falle einer Forderung aus dem Bereich der Kreditwirtschaft einen Betrag in Höhe von € 200,-- oder im Falle einer Forderung aus dem Bereich Handel und Dienstleistung einen Betrag in Höhe von € 100,-- übersteigt. In Anbetracht der Begrenzung der Meldepflicht auf Verträge mit natürlichen Personen enthalten die SCHUFA-Auskünfte keinen vollständigen Überblick über die Gesamtverbindlichkeiten dieser Personen, wie z. B. die Haftung aus einer Gesellschaftereigenschaft.
Bei der Datenweitergabe an ihre Vertragspartner beachtet die SCHUFA den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Die SCHUFA wird insoweit alle Vertragspartner gleich behandeln. In der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft ist keine Information darüber enthalten, wer die
Mit der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft erhalten Sie Informationen darüber, ob und welche Daten die SCHUFA zu dem Mietinteressenten aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen speichert, sowie sonstige der SCHUFA nach § 28a Abs. 1 BDSG übermittelten Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten, die die SCHUFA von ihren Vertragspartnern erhält.
Die SCHUFA wendet bei der Datenverarbeitung die allgemein übliche Sorgfalt an. Mit der SCHUFAMieterBonitätsauskunft werden jedoch weder Existenz noch Identität der angefragten Person bestätigt. Darum obliegt die Identitätsprüfung vor jeder Anfrage und bei Verwendung der Auskunft dem Empfänger. Dies gilt insbesondere bei der Beauskunftung von Daten, die den öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen entnommen wurden.
Bei Abweichungen zwischen den gespeicherten bzw. beauskunfteten Daten und den Daten der Anfrage, kann ein Hinweis durch die SCHUFA erfolgen. Wenn der Auskunftsempfänger die Identität nicht eindeutig feststellen kann, unterliegt die Auskunft einem absoluten Nutzungsverbot. Der Vertragspartner ist in diesen Fällen verpflichtet, der SCHUFA das Ergebnis seiner Identitätsprüfung mitzuteilen.
Liegt zu einer Person kein auskunftspflichtiges Merkmal vor, wird nur mitgeteilt, dass die angefragte Person im SCHUFA-Datenbestand gespeichert ist (NB = Personenstammsatz ohne auskunftspflichtige Merkmale).
Sind über die angefragte Person keine Daten gespeichert, wird dieses mit „KEINE INFORMATION“ („KI“) über die angefragte Person im SCHUFA-Datenbestand mitgeteilt.
Die Auskunft ist erteilt, wenn sie die Schnittstelle der SCHUFA verlassen hat und vom Kunden über Haus & Grund abgerufen wurde.

f) Die Vergütung/Zahlung
Die von Ihnen über uns bezogene Auskunft wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt. Für jede Abfrage berechnen wir Ihnen 16,76 € zzgl. Umsatzsteuer, mithin 19,95 €.

g) Löschfristen, Verfahren und Löschung bei Beschwerde gegenüber der SCHUFA
Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten werden in der Regel jeweils nach einem Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren gelöscht, insbesondere wenn sie in dieser Zeit erledigt werden.

h) Meldung von titulierten Forderungen an die SCHUFA
Die Zusammenarbeit mit der SCHUFA beruht auf dem Prinzip gegenseitiger Information. Aufgrund Ihrer Teilnahme an diesem System, sind Sie verpflichtet der SCHUFA Informationen zu Ihren Mietern zu übermitteln.
Die Einmeldung titulierter Forderungen erfolgt über das Meldeformular, das für Sie unter www.schufa.de/hug zum Download bereit steht. Der Meldung ist der vollständige Titel in Kopie als Anlage beizufügen, sowie die aktuelle Zahlungsaufforderung, sofern der Titel älter als drei Jahre ist.
Sie sind dazu verpflichtet, bei unklaren oder unvollständigen Meldungen etwaige Rückfragen der SCHUFA oder von uns unverzüglich vollständig und richtig zu beantworten, sowie zur Aufklärung von Reklamationen und im Falle von Rechtsstreitigkeiten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Strengt ein
Betroffener wegen einer SCHUFA-Meldung gegen Sie ein Gerichtsverfahren an, müssen Sie die SCHUFA unverzüglich informieren. Diese Verpflichtung gilt bis zur Löschung der Daten im SCHUFA Datenbestand.
Die Pflicht zur Übermittlung umfasst Informationen zu titulierten Forderungen (im Nachfolgenden „titulierte Forderung“ bzw. „Titel“ genannt) und ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren nach Mietvertragsabschluss beschränkt. Sie sind verpflichtet, nach Abwägung der beiderseitigen Interessen nach § 28a BDSG, der SCHUFA Daten zu titulierten Forderungen zu übermitteln, wenn die folgenden Anforderungen vorliegen:
● Der titulierten Forderung muss ein Mietverhältnis zugrunde liegen (rückständige Mietzinsen, Nebenkosten, Renovierungskosten, Schadensersatz aus Mietverhältnis etc.).
● Die titulierte Summe muss den Betrag von 50,- € überschreiten.
● Der Titel muss im Rubrum (Deckblatt der titulierten Forderung, auf dem die Parteien genannt sind) den Vermieter selbst als Gläubiger ausweisen.
● Der Titel muss vollstreckungsfähig sein, also auch einen Nachweis über die Vollstreckungsklausel und die Zustellung enthalten.
● Sofern der Titel bereits älter als drei Jahre ist, sollten Sie ihn erst nach einer erneuten Zahlungsaufforderung und Fristablauf an die SCHUFA übermitteln.

i) Nachberichtspflicht in Bezug auf gemeldete Forderungen
Sie sind dazu verpflichtet, der SCHUFA innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung nachträgliche Änderungen der der ursprünglichen Meldung zugrundeliegenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. § 28a Abs. 3 BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „ Änderungsmitteilung“, das zwingend zu nutzen ist und unter www.schufa.de/hug für Sie zum Download bereit steht.
Die sogenannte Nachberichtigungspflicht betrifft insbesondere:
● Änderungen Ihrer Personendaten (z.B. Anschriftenänderungen),
● Änderungen von Personendaten des Mietschuldners (z.B. Anschriftenänderungen),
● Zahlungsvorgänge, die zur (Teil-) Erledigung der titulierten Forderung führen,
● die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs gegen die titulierte Forderung und
● die Mitteilung über das Ergebnis/die Entscheidung über das seitens des Mieters eingelegten Rechtsmittels, insbesondere, wenn sich aus diesem das Obsiegen des Mieters ergibt.

j) Aufnahme in den SCHUFA-Datenbestand
Die Aufnahme in den SCHUFA-Datenbestand erfolgt mit Datum und Betrag durch uns und lässt auch Sie als Meldenden erkennen für den wir die Meldung vornehmen, damit der Betroffene (Mieter) in der Selbstauskunft die Herkunft des Eintrages nachvollziehen kann.
Die Bestätigung der Aufnahme der Meldung in den SCHUFA-Datenbestand erfolgt an Sie per Post an die von Ihnen in der Meldung angegebene Anschrift.

K) Haftung
Sie haften gegenüber der SCHUFA für alle Schadensersatzansprüche, die durch unzulässige Anfragen bzw. unvollständige, unzulässige oder unvollständige Meldungen entstehen, die Sie oder wir zu vertreten haben.
Die SCHUFA haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr von den übrigen Teilnehmern des SCHUFA-Systems gemeldeten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen entnommenen oder sonstigen Informationsdienstleistern zur Verfügung gestellten Daten, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Im Übrigen haften die Parteien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

l) Ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen
Durch den Abruf von personenbezogenen Daten eines Mietinteressenten werden Sie „verantwortliche Stelle“ im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 3 Abs. 7 BDSG). Dies bedeutet, dass Sie nun verantwortlich für einen gesetzeskonformen und insbesondere datenschutzrechtlich zulässigen Umgang der Daten des Mietinteressenten sind.
Kern Ihrer Verpflichtung ist insbesondere, dass Sie die Daten lediglich für die Entscheidung über das Mietverhältnis nutzen, dass Sie diese keinem Dritten zugänglich machen dürfen und so bald wie möglich löschen müssen. Sie sind auch verpflichtet, diese Informationen ausreichend durch die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu schützen (vgl. Anlage zu § 9 BDSG).
Die SCHUFA ist verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen gem. Ziffer 1 bei Ihrer Abfrage im Stichprobenverfahren zu überprüfen. Deswegen müssen Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten nach der Abfrage in der Lage sein, das berechtigte Interesse Ihrer Abfrage nachweisen zu können. Dies können Sie z.B. dadurch erfüllen, dass Sie die entsprechende Dokumentation aufbewahren. Sie sind verpflichtet auf eine entsprechende Nachfrage innerhalb von vier Wochen zu antworten. Sofern Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die SCHUFA insbesondere befugt Ihnen gegenüber keine weitere Auskunft zu anderen Mietinteressenten zu erteilen.

m) Bereitstellung / Verfügbarkeit
Die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft kann über die Webseite www.haus-und-grund-vertrag.de bestellt und nach einer erfolgten Bestellung abgerufen werden. Eine jederzeitige Verfügbar- und Erreichbarkeit dieser Webseiten kann nicht gewährleistet werden.

n) Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit haben für uns hohe Priorität. Deshalb ist uns der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bonitätsprüfung-Online sehr wichtig und ein besonderes Anliegen. Personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies gesetzlich zulässig, für die Abwicklung der Bonitätsauskunft-Online notwendig ist oder Sie eingewilligt haben. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem gesonderten Datenschutzhinweis zur Bonitätsprüfung-Online.

o) Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen zu diesen AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder der übrigen Vertragsdokumente bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. AGB des Kunden werden nicht in den Vertrag mit einbezogen.
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder der Bestimmungen soll, sofern und soweit rechtlich möglich, eine dem Sinn und Zweck dieser AGB entsprechende Regelung gelten. Sollte durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung oder mehrerer
Bestimmungen eine Lücke entstehen oder sollte sich dieser Vertrag aus anderen Gründen als unvollständig erweisen, ist diese Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Partner, auszufüllen.


Wir weisen darauf hin, dass bei Nutzung des Systems zur Bonitätsauskunft für die Abfrage und Bereitstellung der Auskunft ein zusätzlicher SCHUFA-Anschlussvertrag zu untenstehenden Bedingungen von Ihnen mit der SCHUFA-Holding AG geschlossen wird. Sie beauftragen die SCHUFA mit jeder Abfrage für uns die technischen Voraussetzungen zu schaffen, so dass wir das jeweilige Produkt als Leistungsempfänger in Anspruch nehmen und Ihnen weiterleiten können.


6. Vertrag zur Anbindung von Haus & Grund


zwischen der

SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

nachfolgend "SCHUFA" genannt

und

dem Kunden

nachfolgend "Vertragspartner" genannt


Präambel

Der Vertragspartner möchte im Rahmen dieses Vertrages eine Dienstleistung der SCHUFA in Anspruch nehmen. Dabei möchte sich der Vertragspartner eines Dritten bedienen (nachfolgend „H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe“ genannt). Der Vertragspartner bleibt dabei nach § 3 Abs. 7 BDSG datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die
die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe erhält. Die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe ist bei der Verwendung der Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Weisungen des Vertragspartners gebunden. Hierzu haben der Vertragspartner und die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe einen entsprechenden Vertrag geschlossen, der den Anforderungen des § 11 BDSG entspricht. Der Vertragspartner beauftragt nun die SCHUFA, der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe einen technischen Zugang zur SCHUFA-Datenbank einzurichten, so dass dieser die technische Anbindung übernehmen und/oder gemäß dem bestehenden Auftrag zur Erteilung einer SCHUFA-MieterBonitätsauskunft für den Vertragspartner diese Dienstleistung im eigenen Namen (Ziff. 1.1.) in Anspruch nehmen kann. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien was folgt:

1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Vertragspartner beauftragt die SCHUFA die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe, wie folgt einzubinden:

H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe als Leistungsempfänger
Die SCHUFA richtet für die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe einen technischen Zugang zur SCHUFA-Datenbank („Zugang“), eine eigene SCHUFA-Kennziffer sowie die erforderlichen Zugangspassworte (Zugangsdaten), Adressen und sonstige Generierungsparameter ein und übermittelt diese Daten an die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe. Die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe ist vom Vertragspartner gemäß gesonderter datenschutzrechtlicher Vereinbarung nach § 11 BDSG ermächtigt, die SCHUFA-MieterAuskunft abzurufen. Der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe wird diese Leistung bzw. Berechtigung gegenüber der SCHUFA im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen. Es gilt Ziff. 4.2 dieser Vereinbarung. Die SCHUFA schließt hierzu mit der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe eine eigene gesonderte Vereinbarung.

1.2 Darüber hinausgehende Dienstleistungen unterliegen gesonderten Vereinbarungen.

2 Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner sichert zu, mit der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe einen eigenen Auftrag zur Erteilung einer SCHUFA-MieterAuskunft geschlossen zu haben und für die Dauer dieser Vereinbarung aufrecht zu erhalten, welcher sicherstellt, dass die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe die gelieferten Daten nur für die Zwecke der Leistungserbringung gegenüber dem Vertragspartner gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verwendet und die Bestimmungen des (jeweiligen) Auftrags nebst seiner – soweit vorhanden – AGB eingehalten werden. Der Vertragspartner ist hinsichtlich der übermittelten Daten an ie H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne und hat der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe jeglichen unrechtmäßigen und nicht von dieser Vereinbarung gedeckten Zugriff auf die SCHUFA-Datenbank strikt zu untersagen sowie seinen Weisungen hinsichtlich der Anforderung und der Verwendung der SCHUFA-Daten zu unterwerfen.

3 Haftung

Der Vertragspartner stellt die SCHUFA bereits jetzt von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die der SCHUFA aufgrund eines unsachgemäßen oder unberechtigten Zugangs zur bzw. Zugriffs auf die SCHUFA-Datenbank sowie der unberechtigten Nutzung der SCHUFA-Daten durch oder über die H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe entstehen. Dies gilt auch für etwaige Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

4 Vergütung

Alle aus diesem Vertrag resultierenden Forderungen der SCHUFA werden der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe als Leistungsempfänger in Rechnung gestellt. Hierzu wurde zwischen der SCHUFA und der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH Karlsruhe eine separate Vereinbarung getroffen.

5 Vertragsdauer

5.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet automatisch mit Auskunftserteilung.

5.2 Die SCHUFA ist zur sofortigen Einstellung der Leistungserbringung, insbesondere der Auskunftserteilung und zur fristlosen Kündigung berechtigt:
• bei schuldhaftem Verstoß des Vertragspartners gegen grundlegende Verpflichtungen aus diesem Vertrag,
• bei schuldhaft falschen oder unvollständigen Angaben in Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, oder
• wenn bei dem Vertragspartner oder in der Person eines gesetzlichen Vertreters ein wichtiger Grund gegeben ist, z.B. wenn diese mit Merkmalen über nichtvertragsgemäßes Verhalten in Erscheinung treten.

6 Schlussbestimmung

6.1 Vertragssprache für den Vertrag ist deutsch. Etwaige, für den Vertragspartner erstellte anderssprachige Fassungen sind lediglich informatorische Übersetzungen, die nichts an den in deutscher Sprache definierten Leistungsverpflichtungen ändern.

6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wiesbaden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts CISG.